AGB

I.          All­ge­meines

 

Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umgehend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abweichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kunden wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. “Bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf Stick, Fach­abzüge usw.)

 

II.         ​Urhe­ber­recht

 

1.    Das Urhe­ber­recht der Bilder liegt immer beim Fotografen (saramarie.fotografie).

2.    Die vom Fotografen hergestell­ten ­Bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in-bart wurde.

3.    Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

4.    Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.

5.    Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

6.    Bei der Ver­wen­dung der Bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7.    Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht, sofern es nicht schriftlich vom Fotografen im Angebot aufgezeigt wird.

III.        Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

 

1.    Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale Nebenkosten erhoben, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. 

2.    Nach $ 19 UStG werden auf meine Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

3.    Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

4.    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.

5.    Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

6.    Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV.  Preisanpassungsklausel:

Für den Fall, dass die durch den Fotografen zu erbringenden Dienstleistungen erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt ausgeführt werden sollen, und es zu diesem Zeitpunkt zu einer Änderung der Preise kommt, gilt die nachfolgende Preisanpassungsklausel:

 

1.    Preisanpassung bei Dienstleistungsverträgen in der Zukunft

 

1.1. Gültigkeit der Preisanpassungsklausel: 

Diese Preisanpassungsklausel ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Fotografen (saramarie.fotografie) und dem Kunden und gilt für alle zukünftigen Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht ausgeführt wurden.

 

1.2. Preisanpassung:

Sollte es zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung zu einer wesentlichen Änderung der Marktbedingungen kommen, die eine Anpassung der Preise erforderlich macht, behält sich der Anbieter das Recht vor, die im Vertrag festgehaltenen Preise entsprechend anzupassen. Eine wesentliche Änderung der Marktbedingungen liegt vor, wenn sich die Preise für relevante Material- und Dienstleistungskosten um mehr als 5% geändert haben.

 

1.3. Informationspflicht:

Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Dienstleistungstermin schriftlich über die bevorstehende Preisanpassung zu informieren. Die Mitteilung erfolgt schriftlich an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden.

 

1.4. Widerspruchsrecht:

Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung schriftlich zu widersprechen. Sollte ein Widerspruch eingelegt werden, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

 

1.5. Fortführung des Vertrages ohne Widerspruch: 

Erhebt der Kunde innerhalb der genannten Frist keinen Widerspruch, so gilt die Preisanpassung als akzeptiert, und der Vertrag wird zu den angepassten Preisen fortgeführt.

 

V.         Haf­tung

 

1.    Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

2.    Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

3.    Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

4.    Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

VI.        Leis­tungsstörung, Termin, Ausfallhonorar

 

1.    Nach der Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie (www.scrappbook.de) zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.

2.    Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Bilder durch den Fotografen voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber zu senden.

3.    Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

4.    Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sind in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin, der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit dem Fotografen besprochen werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, können Storno- bzw., Ausfallgebühren in Höhe von 50% des voraussichtlichen Auftragswerts in Rechnung gestellt werden. Sollte eine Terminreservierungsgebühr vom Kunden entrichtet worden sein, so wird diese von dem Fotografen nur bei höherer Gewalt oder Krankheit zurückerstattet.


VII.      Daten­schutz

 

1.    Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

 

VIII.     Bild­bear­beitung

 

1.    Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

2.    Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

3.    Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Bildern des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

IX.        Lieferzeiten und Reklamation

 

1.    Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.    Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

3.    Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

 

X.         Salvatorische Klausel

 

1.    Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ses Ver­tra­ges un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am nächs­ten kommt. Dies gilt auch für die Aus­fül­lung even­tu­el­ler Ver­trags­lü­cken.